fbpx
Residenz Gruber | A -5645 Böckstein | Südtiroler Straße 2 | Tel.: +43 (0)6434 2739 | Fax +43 (0)6434 2739-11 | Email: booking@hundeurlaub.at  | Datenschutzerklärung | Impressum

Urlaub mit Hund in Österreich – was ist zu beachten?

Urlaub mit Hund in Österreich – was ist zu beachten?

Urlaub mit Hund in Österreich

Wenn Sie Ihre Ferien mit Hund in Österreich verbringen wollen, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Dieser Ausweis enthält eine Beschreibung des Hundes, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies).
Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein. Eine Wiederholungsimpfung sollte innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Hersteller angibt. Lassen  Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten.

Die Hunde müssen gechipt sein, bis 2011 wird auch noch die Tätowierung als Identifikation erlaubt. Es dürfen maximal 5 Hunde auf Reisen mitgenommen werden.

Welpen bis 3 Monate:

  • Welpen die jünger sind als 3 Monate brauchen nicht geimpft zu sein, müssen jedoch einen gültigen EU-Ausweis mitführen.
  • Der Hund muss außerdem gechipt oder tätowiert sein.
  • Außerdem muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen).
  • Oder der Hund muss von seine Mutter begleitet werden, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.

Sind all diese Kriterien erfüllt, steht einem Urlaub mit Hund in Österreich nichts mehr im Wege.

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

 
×

Willkommen und "wuffwuff"!

Unsere Rezeptionsdamen sind direkt über Whatsapp erreichbar. Einfach drauf los schreiben!

× Whatsapp direkt an die Rezeption