fbpx
Residenz Gruber | A -5645 Böckstein | Südtiroler Straße 2 | Tel.: +43 (0)6434 2739 | Fax +43 (0)6434 2739-11 | Email: booking@hundeurlaub.at  | Datenschutzerklärung | Impressum

Urlaubsbericht mit 4 Pfoten (2) Bewertungen, Anreise, Einreisebestimmungen

Urlaubsbericht mit 4 Pfoten (2) Bewertungen, Anreise, Einreisebestimmungen

Die Vorfreude ist groß, aber ein wenig muss ich mich noch gedulden. Es geht ja erst  in 2 Wochen los. Was mach ich jetzt in der Zwischenzeit? Ich werd mich noch ein bisschen mehr informieren. Ich gehe zuerst mal auf die www.hundeurlaub.at. Ah ja, hier gibts ja auch Anreiseinfos. Oh, das liegt doch recht zentral. Recht praktisch diese Seite, hier findet Herrchen gleich direkt Zugverbindungen, Mietwagen und Routenplaner.
Ah ja, ein Flickr Album, cool, da sind Bilder von Wanderungen dabei. Berge, und ganz vie Wasser, überall plätscherts runter, Wasserfälle, Bäche, ach sieht das fein aus. Und auf Pinterest ist auch noch so Einiges zum Stöbern.
So, jetzt hol ich mir mal die Bewertungen, wie sehen die denn aus?

#8 von 141 Hotels auf Holidaycheck

#8 von 141 Hotels auf Holidaycheck

Und hier gibts auch noch mehr davon zu lesen.Was gibts denn noch, ah google +, da werd ich jetzt gleich mal Follower und ja unbedingt, ich werd auch schnell noch facebook liken.
Jetzt bin ich wirklich der „best-informed-dog-ever“.

Die Zeit vergeht wie im Flug, ich glaube ich mache mich jetzt ans Kofferpacken. Was gibts denn noch zu beachten, wenn man als Hund nach Österreich will?
Maulkorbpflicht – waaaass !!!!  ich bleib zuhause, nein, da spiel ich nicht mit. Ah, ich les mal weiter, hier stehts ja. Es gibt diese Maulkorbpflicht wohl, aber es ist Gemeindebedingt, inwiefern dies wirklich verlangt wird. Bad Gastein ist eine sehr hundefreundliche Gemeinde mit jeder Menge Freilaufzonen, also keine Gefahr, ich darf ungehindert die Natur genießen. aber Fauchen, ruf lieber da nochmal an. Mach doch gleich !!! Was sagt die Dame? Ah ja, wenn ich einen Maulkorb besitze, dann für alle Fälle einfach ins Auto nehmen, aber ansonsten ists nicht erforderlich, sofern wir in Gastein sind. Bei Ausflügen in die umliegenden Städtchen wärs dann schon besser, die Regelungen sind nicht einheitlich. Gut, damit kann ich leben und Frauchen, Du musst jetzt nicht extra einen Maulkorb kaufen, gel 🙂

An die Leine auf öffentlichen Wegen, logisch, aber ich bin überzeugt, wir finden Wiesen wo ich auch so richtig lostollen kann.
Impfpass mit gültiger Tollwut-Impfung, ja , den habe ich.
Gechipt bin ich auch, ich will doch nicht verlorengehen,… also alles Paletti. Ich würd sagen, es kann losgehen. Ab ins auto und los nach Österreich. Von München sinds ja grad mal 2 1/2 Stunden. Das geht ja ruckzuck.
Schon sind wir angekommen, wetten ich bin der erste bei der Tür?
Residenz Gruber Urlaub mit Hund

 

Wers ganz genau studieren möchte, hier noch die kompletten Tips für die Einreise nach Österreich:

Einreise mit Hunden, Katzen, Frettchen und anderen Heimtieren – Auszug aus den Veterinärbehördlichen Bestimmungen:
Einfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen und anderen Heimtieren im Reiseverkehr aus Drittstaaten nach Österreich nach dem 3. Juli 2004
Wenn Heimtiere im Reiseverkehr die unten angeführten Bedingungen erfüllen, unterliegen sie in Österreich nicht der grenztierärztlichen Kontrolle.

Heimtiere
Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Frettchen, Wirbellose (ausgenommen Bienen und Krebstiere), tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel) sowie Nager und Hauskaninchen, die ihre Eigentümer oder eine andere natürliche Person, die während der Verbringung im Auftrag des Eigentümers für die Tiere verantwortlich ist, begleiten und nicht dazu bestimmt sind, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein. Es dürfen maximal fünf Tiere gesamt pro Person mitgeführt werden. Außer für Hunde, Katzen und Frettchen sind derzeit noch keinerlei Bescheinigungen festgelegt.

Für Hunde, Katzen, Frettchen gilt:
Jedes Tier, das im Reiseverkehr von Privatpersonen aus Drittstaaten in die EG mitgenommen wird, muss gegen Tollwut geimpft sein, es muss gekennzeichnet sein, und es muss für jedes Tier eine Bescheinigung mitgeführt werden. Eine serologische Tollwutuntersuchung (Titerbestimmung) ist für jedes Tier erforderlich, das nicht aus einem Drittstaat stammt, der in der Drittstaatenliste aufgeführt ist.

Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist gültig: wenn das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff gegen Tollwut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde; 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung; wenn das Tier regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde; wenn es sich um einen Impfstoff handelt, der einen Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) hat.

Kennzeichnung
Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Weitere Infos unter www.bmgf.gv.at !

Anlein- bzw. Maulkorbpflicht
Leine und Maulkorb müssen bei Ihrem Aufenthalt in Österreich mitgeführt werden. Ein bundesweites Gesetz in dem die Anlein- bzw. Maulkorbpflicht genau geregelt ist gibt es allerdings (noch) nicht. Im allgemeinen wird vom oberösterreichischen Hundehaltegesetz ausgegangen.

Ein Auszug daraus:LEINEN- UND/ODER MAULKORBPFLICHT
Im Ortsgebiet* besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Badeanlagen und bei Veranstaltungen besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.
Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind im Einsatz befindliche Polizeihunde, Hilfs- und Rettungshunde, ausgebildete Jagdhunde, sowie Hunde auf deren Unterstützung bestimmte Personen angewiesen sind (z. B. Blindenführhunde).

Die Gemeinde kann durch Verordnung bestimmen:
+ wo Leinen- ODER Maulkorbpflicht im Ortsgebiet NICHT gilt (Freilaufflächen)
+ wo Leinen- UND Maulkorbpflicht im Ortsgebiet gilt
+ wo das Mitführen von Hunden im Ortsgebiet generell verboten ist (Hundefreie-Zone)
+ wo auch außerhalb des Ortsgebietes Leinen- ODER Maulkorbpflicht besteht
Die Gemeinde hat mit Bescheid entsprechende Anordnungen für die Haltung eines bestimmten Hundes zu treffen, wenn Gefährdungen und Belästigungen von Menschen und Tieren nicht anders vermieden werden können (z. B. erweiterte Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, Errichtung eines Zaunes usw.). Letztlich kann sogar die Hundehaltung bescheidmäßig untersagt werden

Einreise mit Kampfhund
Die Bestimmungen werden, wie auch schon der Maulkorb- und Leinenzwang, von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor dem Reiseantritt direkt bei dem zuständigen Gemeindeamt Ihres Urlaubsortes.*Unter Ortsgebiet versteht man jedenfalls alle Straßenzüge, Gehsteige, Gehwege und Parks innerhalb der Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“.

 
×

Willkommen und "wuffwuff"!

Unsere Rezeptionsdamen sind direkt über Whatsapp erreichbar. Einfach drauf los schreiben!

× Whatsapp direkt an die Rezeption